Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.Die nachfolgenden Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen, durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung Ihres Auftrages bei uns eingeht. In Auftrag gegebene Entwürfe, Skizzen, Layouts, Fotomontagen, etc. sind kostenpflichtig, werden mit den üblichen dtp-Stundensätzen berechnet, und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Reproduktionsrechte unser Eigentum. Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Besteller erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende Rechtsverfolgungs- und -vertretungskosten zu erstatten.

Gewährleistung

Für verwendete Materialien können von uns keinerlei Garantieerklärungen abgegeben werden. Wir verweisen auf die Einsatz- und Haltbarkeitsangaben der Hersteller. Für unsere Dienstleistungen sowie die korrekte Anwendung der jewei-ligen Materialien gemäß der Herstellerangaben in den jeweiligen Einsatzbereichen übernehmen wir die Gewährleistung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

Garantieleistungen Teil- und Vollfolierung

Auf die Beschichtung bzw. Folie erhalten Sie eine Dreijahresgarantie. Auf die von uns ausgeführten Tätigkeiten des Verklebens erhalten Sie von uns ein Jahr Garantie. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge die mit einer Nanolackierung, Neu- oder Nachlackierung unter 4-6 Wochen Aushärtungszeit, sowie nicht fachgerechter Lackierung versehen sind. Fahrzeuge wie z.B. Grosstransporter mit einem Hochdach werden generell nicht auf der Dachoberseite beschichtet (bei der Beschichtung besteht die Gefahr von Dellen auf dem Dach). Bei allen anderen Teilen werden nur die Sichtflächen (Aussenflächen) beschichtet, keinen Innenbereiche. Bei Spaltmassen kann die Originalfarbe sichtbar bleiben. Trotz aller gebotenen Sauberkeit sind Hausstaubeinschlüsse nicht zu vermeiden. Wir sind bemüht die Folien möglichst grossflächig aufzubringen,teilweise ist aber ein überlappendes Ansetzen der Folie bedingt durch Fahrzeuggrössen oder tiefe Karosseriesicken nicht zu vermeiden. Bläschenbildung ist Teil des Klebstoffprozesses, die Folienoberfläche ist erst nach ca. 3 Wochen glatt (abhängig von Wärme und/oder Kälte). Lösemittelbasierend bedruckte Folien werden erst nach einer Trocknungszeit von 72 Stunden verklebt. Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke gefordert werden besteht automatisch kein Garantieanspruch mehr. Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) nach Auftreten gemeldet werden, da ansonsten der Garantieanspruch nicht mehr gewährleistet werden kann.

Scheibentönung

Beim Tönen von Autoscheiben sind wir bemüht die Tönungsfolien möglichst staubfrei einzukleben, doch trotz aller gebotenen Sauberkeit sind Hausstaubeinschlüsse nicht zu vermeiden. Reine Lufteinschlüsse verdampfen je nach Witterung (Kälte und/oder Wärme). Sollten Lufteinschlüsse nicht verdampfen, können Sie eine Nachbearbeitung einfordern. Bei der Tönung von Autoscheiben kann auf den bedruckten Bereichen am Scheibenrand (Siebdruckperforierung) keine definitive Haftbarkeit der Folie garantiert werden. Daher kann die Tönung dort eventuell etwas heller erscheinen. Auf die Haltbarkeit der Tönungsfolie gewähren wir die vom Hersteller gesicherte Garantie. Wir verwenden nur Tönungsfolie, die in Deutschland für den Strassenverkehr zugelassen ist. Zur Tönungsfolie erhalten Sie die entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers von uns ausgehändigt.

Haftung

Alle uns eingereichten Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonsti-gen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Bei Fahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände, die sich an oder im Fahrzeug befinden. Bei Fahrzeugannahme werden etwaige, sichtbare Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Anerkenntnis dieses Annahmeprotokolls, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug. Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch dritte angebracht wurden. Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns ange-brachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden entstehen, haften wir im Rahmen der üblichen Haftpflichtbedingungen. Dies bezieht sich ausdrücklich auf Teile des Fahrzeugs, die noch mit dem Originallack versehen sind. Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung/Beschriftung zurückzuführen sind, können wir generell keinerlei Haftung übernehmen (z.B. nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, etc.). Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich generell auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen. Bei Teilen des Fahrzeuges, die bei Ausbesserung, Unfall, etc. nachträglich lackiert wurden, sind wir bemüht mit grösstmöglicher Sorgfalt Beschichtungen zu entfernen. Sollte sich dennoch Klarlack oder Lack lösen, können wir dafür nicht in Haftung genommen werden. Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller und werden von uns weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedingungen, weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Liefertermine

Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten - auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Rücktritt von der Bestellung oder Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen für den Auftraggeber ausgeschlossen.

Zahlung

Unsere Rechnungen werden nach den am Tage des Auftragseinganges gültigen Preislisten erstellt. Sie enthalten Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt. Da es sich bei unserer Arbeit um Dienstleistungen und vorfinanziertes Material handelt, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zahlbar! Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Nachnahme oder Vorauszahlung verlangt werden. Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt einschließlich etwaiger Verpackungsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Besteller und seinem eventuellen Auftraggeber nicht berührt. Alle eingehenden Zahlungen werden zuerst auf frühere Lieferungen/Bestellungen verrechnet, sofern aus diesen Rechnungsbeträge offen stehen. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir nach einmaliger Zahlungserinnerung berechtigt, Mahnkosten, Inkassokosten und andere erforderliche Einzugsspesen zu verlangen, die der Besteller/Auftraggeber in voller Höhe zu tragen hat. Für Schecks erfolgt Gutschrift erst nach Einlösung/Valutierung auf unserem Konto.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung, sowie aus unseren Lieferungen und Dienstleistung ergebenden Rechte und Pflichten, ist Krefeld.